Grenze am Haus · 6 Minuten
Wo das Sondereigentum aufhört
Balkon, Fenster, Leitung: die teuersten Streits beginnen an einer ungelesenen Teilungserklärung.

Die Teilungserklärung, nicht das Gefühl, zieht die Grenze. Gemeinschaftseigentum trägt das Haus. Sondereigentum ist der Raum, der einer Einheit zugeordnet ist. Dazwischen liegen Bauteile, die jeder anders erzählt: Fenster, Balkongeländer, Leitungen, briefkasten.
Ein Balkonboden kann Sonder- und die Brüstung Gemeinschaftseigentum sein. Eine Steigleitung ist fast immer Gemeinschaft, der Anschluss in der Wohnung oft nicht. Wer das vor der Reparatur nicht liest, verteilt die Rechnung später im Streit.
In der Verwaltung hat das eine praktische Folge. Schäden werden erst zugeordnet, dann beauftragt. Eine eilige Rechnung an die Gemeinschaft für ein eindeutig privates Gewerk ist kein Service, sondern ein Fehler.
WASA Home legt bei Übernahme die strittigen Bauteile in einer kurzen Liste ab. Nicht als Gutachten, sondern als Arbeitsgrundlage für die nächsten fünf Jahre.
