WEG · 6 Minuten
Beschlüsse, die ein Jahr später noch gelten
Bestimmtheit, Mehrheit und Protokoll. Ein Beifall im Raum ist noch kein Beschluss.

Ein Beschluss muss erkennen lassen, was beschlossen wurde: welches Gewerk, welcher Kostenrahmen, welche Wohnung betroffen ist. „Die Verwaltung wird ermächtigt, das Nötige zu veranlassen“ ist oft zu dünn, um später eine Rechnung zu tragen.
Die Mehrheit folgt dem Gesetz und der Gemeinschaftsordnung. Wer die Köpfe im Raum zählt und die Einheiten vergisst, zählt falsch. Vollmachten gehören in die Anwesenheitsliste, nicht in die Manteltasche.
Anfechtungsfristen sind kurz. Ein unbestimmter oder falsch verkündeter Beschluss kann die Maßnahme Monate kosten. Deshalb schreiben wir Beschlussvorlagen vor der Versammlung und das Protokoll unmittelbar danach.
Eigentümer, die nicht kommen, haben trotzdem ein Recht auf eine lesbare Niederschrift. Die digitale Akte ersetzt nicht die förmliche Mitteilung, sie macht sie nur schneller auffindbar.
